Viele von Ihnen haben seit Oktober mit dem eRezept zu tun gehabt: Wir setzen die Vorgabe des Bundesgesundheitsministers um und haben weitestgehend Abschied vom rosa Rezept genommen.

Wie funktioniert das?

Einmalig im Quartal benötigen wir vor Ort Ihre Versichertenkarte – wie bisher auch. Das Praxisverwaltungssystem hat Sie dann für das laufende Quartal „freigeschaltet“, d.h. wenn Sie im laufenden Quartal noch weitere Medikamentenrezepte benötigen, rufen Sie einfach an oder schreiben eine Mail. Wir prüfen Ihren Wunsch anhand des in der Praxis hinterlegten Medikationsplanes und erstellen ein Rezept. Danach wird dieses dann an den bundeseigenen Server übermittelt und Sie können Ihr Medikament in einer beliebigen Apotheke – auch bundesweit! – abholen. Sie legen dazu einfach Ihre Krankenkassenkarte in der Apotheke vor. Auf der Karte sind also keine medizinischen Daten gespeichert, sie dient nur Ihrer Identifikation in der Apotheke! Sie sparen sich also den Gang in die Praxis, um das Papierrezept (wie bisher nötig) abzuholen!

Wofür gilt es? Was geht – Was geht nicht?

Dieses Verfahren gilt nur für Medikamente – mit wenigen Ausnahmen – die verschreibungspflichtig sind. Hilfsmittel wie z. B. Rollatoren oder Bandagen sind ausgeschlossen, hierüber müssen wir noch Papierrezepte ausstellen.

Wer kann teilnehmen?

Dieser Service steht exklusiv nur für gesetzlich Versicherte zur Verfügung und gilt nicht für Privatpatienten!

Wo gibt es weitere Informationen?

In der Praxis liegt eine offizielle Broschüre für Sie zur Mitnahme aus.