Was ist Palliativmedizin?
Wenn eine Erkrankung nicht mehr mit der Absicht der Heilung behandelt werden kann, wird die weitere Behandlung als „palliativ“ bezeichnet. „palliativ“ kommt aus dem lateinischen und bedeutet lindern, zudecken, bemänteln oder mit einem Mantel umhüllen. Wenn eine Krankheit nicht mehr geheilt werden kann,
dann liegt das Hauptaugenmerk auf dem Lindern von Leid und dem Erhalt oder sogar der Verbesserung der Lebensqualität. Palliativmedizin bezieht sich dabei auf die Betreuung in der letzten Lebensphase – wenn das Sterben absehbar ist – und setzt den Schwerpunkt auf das Lindern von Leid und eine Verbesserung der Lebensqualität.
Warum Palliativmedizin?
Eine lebensbegrenzende Erkrankung mit dem Erleben der Unheilbarkeit bringt viele spezielle Bedürfnisse von Betroffenen und deren Angehörigen mit sich. Die Betreuung umfasst neben der Behandlung der direkten körperlichen Auswirkungen auch die Berücksichtigung der sozialen Situation – und in Kenntnis dessen – eine unterstützende
psychotherapeutische Unterstützung unter Berücksichtigung der individuellen spirituellen Überzeugungen des Menschen. Und das alles oft im Haus- oder Heimbesuch. Studien belegen, dass die damit verbundene gesteigerte Lebensqualität nicht nur den „Tagen mehr Leben“ gibt, sondern oft auch die Lebenserwartung etwas verlängert.
Palliativmedizin: hausärztliche Versorgung – AAPV – SAPV
Der Hausarzt ist der erste und bleibt der wichtigste Ansprechpartner in der palliativen Betreuung der letzten Lebensphase. In der Regel kennt er die Patienten aus langjähriger Betreuung und weiß um die individuellen Lebenseinstellungen, Bedürfnisse und Wünsche. Damit verfügt er über ein wertvolles Wissen und kann die daraus erwachsene Vertrauensbasis zum Wohle der Patienten in der Betreuung nutzen. Die Versorgung findet zunächst in der Praxis, wie gewohnt, statt. Wenn die Erkrankung fortschreitet, die Belastbarkeit sinkt und sich Symptome verstärken, auch im Hausbesuch. So begleitet er durch die Phasen der Diagnostik und Therapie. Ist die Erkrankung weiter fortgeschritten, vielleicht „austherapiert“ und die Symptomlast verstärkt, kann eine intensivere Betreuung notwendig werden:
Diesen Patienten steht der Zugang zur Allgemeinen Ambulanten Palliative Versorgung (AAPV) offen – gem. Sozialgesetzbuch V, besteht sogar ein Anspruch darauf. Voraussetzung ist gem. § 37b SGB V (5. Sozialgesetzbuch) das Vorliegen „einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung notwendig macht“. Leistungserbringer sind Ärzte mit einer mindestens 40 stündigen Weiterbildung im Bereich der Palliativmedizin mit Unterstützung des ambulanten Pflegedienstes und Hausarztes.
Ist die Lebenserwartung aufgrund unheilbarer Krankheit stark begrenzt (wenige Tage, Wochen oder Monate) und liegen starke und komplexe Symptome (z.B. Schmerzen, Ängste, Atemnot, Verwirrtheitszustände, Unterernährung, Wunden u.a. ), die mit der normalen fachärztlichen Behandlung nicht ausreichend beherrscht werden können, besteht Anspruch auf die Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung (SAPV). Leistungserbringer sind Palliativärzte, besonders spezialisierte ambulante Pflegedienste mit Unterstützung von Psychotherapeuten, Seelsorgern, Hospizinitiativen, Physiotherapeuten. Dieses Netzwerk unterstützt den versorgenden ambulanten Pflegedienst und den Hausarzt.
„Der grundsätzliche Horizont des Menschen ist … die Zeit.
Weil der Mensch nicht bloß im Moment exisitiert, sondern in der Zeit lebt, deshalb verlöschen wir nicht einfach wie eine Kerze.
Deshalb sterben wir.“
(Frank Taherkhani)