Grippe

Wie in jedem Jahr um diese Zeit, steht Ihnen wieder die Grippeimpfung zur Verfügung. Die Anzahl der Grippeerkrankungen nimmt wieder zu – kommen Sie gesund durch den Winter und überlegen Sie, ob Sie von einer Grippeimpfung profitieren.

Empfohlen wird die Impfung auf jeden Fall für alle diejenigen, die unter einer chronischen Erkrankung leiden – in jedem Alter! Und generell sollten Menschen ab 60 Jahren – unabhängig von chronischer Erkrankung oder Gesundheit – sich impfen lassen.

Für die Generation Ü60 halten wir einen besonderen, an die Bedürfnisse dieser Zielgruppe angepassten, Impfstoff bereit.


Corona

Die Regelungen zur Corona-Impfung ändern sich ständig, mittlerweile gibt es auch eine Fülle von verschiedenen Impfstoffen mit unterschiedlichen Vorgaben bezüglich der Anwendung. Generell gilt: Die Grundimmunisierung (also Impfung 1 und 2) wird mit dem Normalimpfstoff (bei uns Biontech) durchgeführt. Jede weitere Auffrischung erfolgt mit einem angepassten Impfstoff (BA 1-5). Wir bestellen den jeweils aktuellen Impfstoff, die tatsächlichen Unterschiede sind aber gem. aktueller Studien äußerst gering, die Schutzwirkung ist für alle BA Impfstoffe nahezu gleich gut.

Alle Altersgruppen erhalten:

Grundimmunisierung 1. und 2. Impfung
1. Auffrischung („Booster“) mit BA Impfstoff

alle ab 60 Jahre erhalten die 2. Auffrischungsimpfung (4. Impfung) mit BA Impfstoff

Die 3. Auffrischungsimpfung ist nur speziellen Gruppen vorbehalten. Dazu lesen Sie bitte folgendes Zitat der Bundesregierung:

„Bei besonders gefährdeten Personen – beispielsweise Hochbetagten oder Menschen mit Immunschwäche – kann es sinnvoll sein, nach dem vierten Ereignis (etwa der 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere, also fünfte Impfstoffdosis, zu verabreichen. Auch hierfür gilt der Abstand von sechs Monaten zur letzten Impfung oder Infektion. Die Entscheidung sollte nach individueller ärztlicher Beratung getroffen werden.“(Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-impfung-2127758#:~:text=In%20ihrer%20neuen%20Empfehlung%20r%C3%A4t,4%2F5%2Dadaptierten%20Impfstoffe)

Entsprechende Briefe von Herrn Lauterbach, die im Umlauf sind, stellen KEINE automatische Berechtigung zur 5. Impfung dar. Wir werden in der Praxis diese Vorgabe strikt umsetzen!